Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht
bei Maklerverträgen, die als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen
abgeschlossen werden. Außerdem können Sie Ihren Widerruf direkt online übermitteln.
Diese Informationen betreffen den Maklervertrag mit der Carma & Partner GmbH.
Ein allfälliger Kaufvertrag, Mietvertrag oder sonstiger Hauptvertrag über eine
Immobilie ist davon gesondert zu beurteilen.
Wenn Sie als Verbraucher mit der Carma & Partner GmbH einen Maklervertrag
ausschließlich im Fernabsatz, zum Beispiel per Website, Online-Formular,
E-Mail oder Telefon, oder außerhalb unserer Geschäftsräume abschließen,
haben Sie grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
von diesem Vertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen
Erklärung über Ihren Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann zum Beispiel
per Online-Rücktrittsfunktion, E-Mail oder Brief erfolgen.
Telefon: +43 676 6294050
E-Mail: cm@carma-partner.at
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen
14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Rücktritt bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Rücktrittsfrist
mit unserer Maklertätigkeit beginnen, so können Sie verpflichtet sein, uns
einen angemessenen Betrag für jene Leistungen zu bezahlen, die bis zu dem
Zeitpunkt erbracht wurden, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres
Rücktrittsrechts unterrichten.
Wenn Sie wünschen, dass die Carma & Partner GmbH bereits vor Ablauf der
14-tägigen Rücktrittsfrist für Sie tätig wird, benötigen wir dafür Ihre
ausdrückliche Zustimmung.
Das vorzeitige Tätigwerden kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass wir bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist
tätig werden, und wir unsere Maklerleistung vollständig erbracht haben,
kann Ihr Rücktrittsrecht hinsichtlich des Maklervertrages erlöschen.
Eine Pflicht zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht grundsätzlich
erst nach Zustandekommen des vermittelten Rechtsgeschäfts, zum Beispiel eines
Kaufvertrages oder Mietvertrages, und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Wenn Sie einen mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen möchten,
können Sie dafür die folgende Online-Rücktrittsfunktion verwenden.
Nach Übermittlung Ihres Widerrufs sollte Ihnen eine Bestätigung über den Eingang
Ihres Widerrufs an die angegebene E-Mail-Adresse zugesendet werden.
Hinweis: Die Nutzung dieses Formulars ist nicht verpflichtend. Sie können Ihren
Widerruf auch auf andere eindeutige Weise erklären, etwa per E-Mail oder Brief.
Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen möchten, können Sie auch das folgende
Muster-Widerrufsformular verwenden und an uns senden. Die Verwendung dieses
Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An:
Carma & Partner GmbH
Baumergasse 62
1210 Wien
Österreich
E-Mail: cm@carma-partner.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Maklervertrag über die
Erbringung von Maklerleistungen.
Abgeschlossen am: _____________________
Objekt / Immobilienbezeichnung: _____________________
Name des Verbrauchers: _____________________
Anschrift des Verbrauchers: _____________________
E-Mail / Telefonnummer: _____________________
Datum: _____________________
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier: _____________________
Wenn Sie über unsere Website ein Exposé, Detailinformationen, eine Objektadresse
oder einen Besichtigungstermin anfordern, kann es erforderlich sein, dass Sie
ausdrücklich verlangen, dass wir bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist
mit unserer Maklertätigkeit beginnen.